Willkommen auf der
gemeinsamen Homepage der öffentlichen Archive in
Kißlegg!
"Archive in
Kißlegg"
ist der gemeinsame Internetauftritt des Archivs der Gemeinde
Kißlegg,
des Archivs der Pfarrei St. Gallus und Ulrich in Kißlegg und
der im
Pfarrarchiv Kißlegg benutzbaren Sammlung der Microfiches der
Kirchenbücher des württembergischen Allgäus.
Die Seiten geben einen
Überblick über die vorhandenen Unterlagen wie Akten,
Urkunden und
andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-,
Film- und
Tonmaterial und sonstige Datenträger und helfen Ihnen, die
richtige
Adresse für Ihre Fragen zu finden. Außerdem werden
Informationen
zur Orts-, Regional- und Familiengeschichte angeboten.
Archivalien-Schaufenster
Leibeigenschaftsbrief der Bärbel Lerchin
1515
Siegler: Junker Hans
[von Schellenberg]
Ausf. Perg. - 1 S. abg. - Fragment - diente als Rückenverstärkung zur Schellenbergischen Heiligenrechnung von 1737
Rückvermerk: [...] 1515 Pfarrarchiv Kißlegg, U 7
Unser
aktuelles "Schaufenster ins Archiv" zeigt ein Dokument aus der Zeit
kurz vor dem Bauernkrieg. In dieser Urkunde finden sich die für
die damalige Zeit charakteristischen Formulierungen zur Absicherung der
Leibeigenschaft durch die Herren. Sie wollten damit die Abwanderung der
Landbevölkerung und die Flucht unter den rechtlichen Schirm einer
benachbarten Stadt als „Pfalbürger” (auch
„Ausbürger”) verhindern, die auch mit
wirtschaftlichen Nachteilen für den Herrn verbunden war. Die
Leibeigenschaft wurde - wie in dieser Urkunde beispielhaft sichtbar -
gewissermaßen naturrechtlich überhöht: Dem
"natürlichen Herrn" wurde der "Leibeigene" gegenübergestellt.
Die Untertänigkeit wird zur Leibeigenschaft mit unbedingter Gehorsamspflicht. Dass die Herren
in jener Zeit ihre Untertanen in die Leibeigenschaft drängen
wollten, zielte auf die Schaffung eines einheitlich regierbaren
Untertanenverbandes: mit Erlangung der Leibherrschaft wurde auch die
Gerichtsherrschaft erreicht („Allgäuischer Gebrauch”)
- ein wichtiger Schritt im Prozess der
„Territorialisierung”, der Ausbildung eines geschlossenen
Herrschaftsgebiets.
Die leider nur als Fragment erhaltene Urkunde beschreibt folgenden Vorgang:
Bärbel
Lerchin gelobt an Eides statt und verspricht mit Gunst, Wissen und
Willen ihres Ehemanns [...] von Liebenweiler, dass sie, nach dem sie um
6 fl rh aus der Leibeigenschaft des Grafen von Montfort zu Tettnang
entlassen wurde, dem Junker Hans von Schellenberg leibeigen sein will.
Die Kinder, die von ihr geboren werden, sind mit einbezogen. Sie
verspricht, alles zu tun, was sie ihrem "naturlichen lybherrn und Junckhern zu thun schuldig und verbunden" ist und kein Bürgerrecht und keinen Schirm eines anderen Herrn anzunehmen.
Wenige
Jahre später, zwischen dem 12. und dem 22. Februar
1525, formulierten die Kißlegger Bauern in 18 Artikeln und
je zwei einleitenden und zwei abschließenden Zusätzen ihre
Beschwerden und Forderungen gegenüber dem Junker Hans von
Schellenberg, dessen Brüdern Dr. Ulrich und Wolf von Schellenberg
und der Witwe Veronika von Schellenberg, geb. von Freyberg zum
Eisenberg, den Inhabern der Herrschaft Kißlegg. Diese Artikel
erlauben einen detaillierten Einblick in die Umstände und
Auswirkungen der leibherrschaftlichen Dienste und Abgaben für die
Herrschaft. Auch die Beschwerden in rechtlichen Angelegenheiten und
wegen des Eingriffs der Herren in den Gemeinbesitz der
Dorfgemeinschaften spielen eine wichtige Rolle darin. Der Versuch einer
sprachlich zeitgemäßen Übertragung dieser sogenannten
"Kißlegger Artikel" ist hier zu finden: